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   OLG Düsseldorf, 03.12.2014 - VI-3 Kart 180/09 (V)   

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OLG Düsseldorf, 03.12.2014 - VI-3 Kart 180/09 (V) (https://dejure.org/2014,69655)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.12.2014 - VI-3 Kart 180/09 (V) (https://dejure.org/2014,69655)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Dezember 2014 - VI-3 Kart 180/09 (V) (https://dejure.org/2014,69655)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    ARegV § 15 Abs. 1 S. 1
    Berücksichtigung einer außergewöhnlich hohen Anzahl von Zählpunkten bei der Bestimmung der Erlösobergrenzen eines Stromnetzbetreibers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 09.10.2012 - EnVR 88/10

    SWM Infrastruktur GmbH

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.2014 - 3 Kart 180/09
    Dies sind nicht nur die in § 10 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 bis 3 ARegV ausdrücklich aufgeführten Parameter, sondern auch alle anderen Rahmenbedingungen, mit denen sich der Netzbetreiber beim Betrieb des Netzes konfrontiert sieht und auf die er keinen unmittelbaren Einfluss hat (vgl. BGH, Beschl. v. 09.12.2012, EnVR 88/10, Rdn. 59).

    Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine über dem Durchschnitt der Netzbetreiber liegende Zahl von Zählpunkten eine nach § 15 Abs. 1 S. 1 ARegV relevante Besonderheit darstellt (vgl. BGH, Beschl. v. 09.10.2012, EnVR 88/10, Rdn. 73).

    Ausweislich der Gründe der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 09.10.2012 (EnVR 88/10) hat der Netzbetreiber im Hinblick auf die erhöhte Anzahl von Zählpunkten im Verhältnis zu Anschlusspunkten darzulegen, in welchem Umfang die Kosten für die Zählpunkte gerade dadurch angestiegen sind, dass pro Anschlusspunkt mehr Zählpunkte vorhanden sind, als dies dem Durchschnitt entspricht.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 09.10.2012 (EnVR 88/10).

  • OLG Düsseldorf, 22.01.2014 - 3 Kart 181/09

    Gerichtliche Überprüfung der Festsetzung der Erlösobergrenzen durch die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.2014 - 3 Kart 180/09
    Das Verhältnis betrage in ihrem Netz ... und liege damit deutlich sowohl über dem vom erkennenden Senat in dem Beschluss vom 22.01.2014 (VI-3 Kart 181/09) anerkannten Durchschnittswert i.H.v. 2,8 Zählpunkten als auch über dem von der Bundesnetzagentur angegebenen Durchschnittswert von 2, 85 Punkten.

    Die in dem Beschluss des Bundesrats dargestellten Auslegungsgrundsätze können allenfalls in der zweiten Regulierungsperiode relevant werden (vgl. Senat, Beschl. v. 22.01.2014 (VI-3 Kart 181/09) und 17.07.2013 (VI-3 Kart 101/09).

    Vielmehr hat der Senat in seinen Entscheidungen vom 22.01.2014 (VI-3 Kart 181/09) und 17.07.2013 (VI-3 Kart 101/09) darauf abgestellt, dass eine Vermutung des Inhalts, wonach Synergie-Effekte bei den Kosten für Messung und Ablesung zwingend auftreten, nicht bestehe und es insbesondere abgelehnt, derartige Synergieeffekte pauschal auf die Annahme zu stützen, dass die Zählerablesung in Sammelterminen geschehe.

    Soweit der Senat in seinen Entscheidungen vom 22.01.2014 (VI-3 Kart 181/09) und 17.07.2013 (VI-3 Kart 101/09) ausgeführt hat, eine Ablesung durch "Sammeltermine" entspreche nicht den üblichen tatsächlichen Verhältnissen entspreche, folgt daraus nicht, dass derartige Sammeltermine nicht im Einzelfall durchgeführt werden und zu Kostensenkungen führen können.

  • BGH, 06.11.2012 - EnVR 101/10

    E. ON Hanse AG

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.2014 - 3 Kart 180/09
    Der allgemeine Grundsatz des Verwaltungsprozessrechts, wonach das Gericht nur an das Ziel einer Klage oder eines Rechtsmittels, nicht aber an die rechtliche Begründung gebunden ist, gilt auch für das Beschwerdeverfahren nach §§ 75 ff. EnWG (BGH, Beschl. v. 06.11.2012, EnVR 101/10).

    Zwar ist das Beschwerdegericht nicht gehalten, Feststellungen der Regulierungsbehörde, die im Beschwerdeverfahren nicht angegriffen worden sind, von Amts wegen zu überprüfen (vgl. BGH, Beschl. v. 06.11.2012, EnVR 101/10; v. 21.07.2009, EnVR 12/08; v. 28.06.2005, KVR 27/04).

    Eine Präklusionswirkung des Inhalts, dass der Beschwerdeführer gehindert wäre, nach Ablauf der Begründungsfrist weitere Tatsachen und Beweismittel anzuführen, kann hingegen weder aus dem Wortlaut der Vorschrift noch aus deren Sinn und Zweck oder aus sonstigen für die Auslegung relevanten Umständen abgeleitet werden (BGH, Beschl. v. 06.11.2012, EnVR 101/10 mwN).

  • OLG Düsseldorf, 17.07.2013 - 3 Kart 101/09

    Begriff der Besonderheiten der Versorgungsaufgabe im Sinne von § 15 Abs. 1 S. 1

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.2014 - 3 Kart 180/09
    Die in dem Beschluss des Bundesrats dargestellten Auslegungsgrundsätze können allenfalls in der zweiten Regulierungsperiode relevant werden (vgl. Senat, Beschl. v. 22.01.2014 (VI-3 Kart 181/09) und 17.07.2013 (VI-3 Kart 101/09).

    Vielmehr hat der Senat in seinen Entscheidungen vom 22.01.2014 (VI-3 Kart 181/09) und 17.07.2013 (VI-3 Kart 101/09) darauf abgestellt, dass eine Vermutung des Inhalts, wonach Synergie-Effekte bei den Kosten für Messung und Ablesung zwingend auftreten, nicht bestehe und es insbesondere abgelehnt, derartige Synergieeffekte pauschal auf die Annahme zu stützen, dass die Zählerablesung in Sammelterminen geschehe.

    Soweit der Senat in seinen Entscheidungen vom 22.01.2014 (VI-3 Kart 181/09) und 17.07.2013 (VI-3 Kart 101/09) ausgeführt hat, eine Ablesung durch "Sammeltermine" entspreche nicht den üblichen tatsächlichen Verhältnissen entspreche, folgt daraus nicht, dass derartige Sammeltermine nicht im Einzelfall durchgeführt werden und zu Kostensenkungen führen können.

  • OLG Düsseldorf, 06.06.2012 - 3 Kart 269/07

    Maßgebliche Preisindizes bei der Ermittlung der Tagesneuwerte nach § 6 Abs. 3

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.2014 - 3 Kart 180/09
    Auf die Beschwerden weiterer Netzbetreiber gegen die Festlegungen der Beschlusskammer 8 und 9 der gegnerischen Bundesnetzagentur vom 17.10.2007, die bestimmen, welche Preisindizes von den Netzbetreibern bei der Ermittlung der Tagesneuwerte nach § 6 Abs. 3 StromNEV in Anwendung zu bringen sind, hat der erkennende Senat in insgesamt 19 Musterverfahren die angegriffenen Festlegungen mit Beschlüssen vom 06.06.2012 (u.a. VI-3 Kart 269/07 (Gas) und VI-3 Kart 391/07 (Strom)) für rechtswidrig erklärt und aufgehoben.

    Mit Beschluss vom 12.11.2013 (EnVR 33/12) hat der Bundesgerichtshof die Rechtsbeschwerde der Bundesnetzagentur gegen die vom erkennenden Senat getroffene Entscheidung zu den Preisindizes Gas (VI-3 Kart 269/07) zurückgewiesen.

  • BGH, 12.11.2013 - EnVR 33/12

    Energiewirtschaftliche Verwaltungssache: Gerichtliche Überprüfbarkeit der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.2014 - 3 Kart 180/09
    Mit Beschluss vom 12.11.2013 (EnVR 33/12) hat der Bundesgerichtshof zudem die Rechtsbeschwerde gegen eine in gleicher Weise vom erkennenden Senat getroffene Entscheidung zu den Preisindizes Gas zurückgewiesen.

    Mit Beschluss vom 12.11.2013 (EnVR 33/12) hat der Bundesgerichtshof die Rechtsbeschwerde der Bundesnetzagentur gegen die vom erkennenden Senat getroffene Entscheidung zu den Preisindizes Gas (VI-3 Kart 269/07) zurückgewiesen.

  • BGH, 28.06.2005 - KVR 27/04

    Arealnetz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.2014 - 3 Kart 180/09
    Zwar ist das Beschwerdegericht nicht gehalten, Feststellungen der Regulierungsbehörde, die im Beschwerdeverfahren nicht angegriffen worden sind, von Amts wegen zu überprüfen (vgl. BGH, Beschl. v. 06.11.2012, EnVR 101/10; v. 21.07.2009, EnVR 12/08; v. 28.06.2005, KVR 27/04).
  • BVerwG, 31.08.2011 - 8 C 15.10

    Anmeldung; Berechtigter; Beschwer; Bindungswirkung; Genossenschaft;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.2014 - 3 Kart 180/09
    Streitgegenstand ist vielmehr der prozessuale Anspruch, gekennzeichnet zum einen durch die begehrte Rechtsfolge, wie sie in dem Antrag zum Ausdruck gebracht wird, sowie zum anderen durch den Sachverhalt, aus dem sich die Rechtsfolge ergeben soll (vgl. BVerwG, Urteil v. 31.08.2011, 8 C 15/10, mwN).
  • BGH, 21.07.2009 - EnVR 12/08

    Zulässigkeit der Rückwirkung einer Entgeltgenehmigung für den Netzzugang;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.2014 - 3 Kart 180/09
    Zwar ist das Beschwerdegericht nicht gehalten, Feststellungen der Regulierungsbehörde, die im Beschwerdeverfahren nicht angegriffen worden sind, von Amts wegen zu überprüfen (vgl. BGH, Beschl. v. 06.11.2012, EnVR 101/10; v. 21.07.2009, EnVR 12/08; v. 28.06.2005, KVR 27/04).
  • OLG Düsseldorf, 06.06.2012 - 3 Kart 391/07

    Festlegung der Preisindizes gem. § 6 Abs. 3 StromNEV durch die Bundesnetzagentur;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.2014 - 3 Kart 180/09
    Auf die Beschwerden weiterer Netzbetreiber gegen die Festlegungen der Beschlusskammer 8 und 9 der gegnerischen Bundesnetzagentur vom 17.10.2007, die bestimmen, welche Preisindizes von den Netzbetreibern bei der Ermittlung der Tagesneuwerte nach § 6 Abs. 3 StromNEV in Anwendung zu bringen sind, hat der erkennende Senat in insgesamt 19 Musterverfahren die angegriffenen Festlegungen mit Beschlüssen vom 06.06.2012 (u.a. VI-3 Kart 269/07 (Gas) und VI-3 Kart 391/07 (Strom)) für rechtswidrig erklärt und aufgehoben.
  • BGH, 09.10.2012 - EnVR 86/10

    Festlegung der Erlösobergrenzen für ein Elektrizitätsverteilernetz: Bestimmung

  • OLG Düsseldorf, 22.01.2014 - 3 Kart 181/09

    Gerichtliche Überprüfung der Festsetzung der Erlösobergrenzen durch die

    Unabhängig davon hat die Bundesnetzagentur zulässigerweise (vgl. BGH, Beschluss vom 29.09.2009, EnVR 39/08) noch im Beschwerdeverfahren ergänzende Ausführungen zur Durchführung des Effizienzvergleichs gemacht, § 67 Abs. 4 EnWG i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 2. und 3. VwVfG, indem sie - zur Verfahrensvereinfachung - auf die Beschlüsse des Senats vom 12.01.2011, VI-3 Kart 185/09 und vom 21.07.2010, VI-3 Kart 184/09 (V), ihren diesbezüglichen Vortrag sowie auf ihre Schriftsätze im anhängigen Verfahren VI-3 Kart 180/09 (V) Bezug genommen hat.
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